Seit dem 1. April 2003 wird nur noch der Führerausweis im
Kreditkartenformat ausgestellt.
Wer den alten blauen Ausweis mit dem Führerausweis im Kreditkartenformat tauscht, kommt unter Umständen in den Genuss von geschenkten Kategorien.
Als Beispiel: Besitzen Sie den blauen Ausweis ausgestellt von 1977 bis 1991 mit der Kategorie B (Personenwagen), so erhalten Sie automatisch die folgenden Kategorien:
| A1 |
Unterkategorie A1: beschränkt auf das Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Code 45km/h
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| B |
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen
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| B1 |
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg |
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| D1 |
Die Unterkat. D1 (FAK) wird mit dem Code 106 ergänzt. Sie wird zudem auf das Führen von Kleinbussen < = 3,5 t beschränkt (Code 3,5t), wenn der Bewerber nicht auch die Unterkat. C1 erhält. |
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| BE |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen |
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| D1E |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg |
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| F |
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h |
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| G |
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge |
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| M |
Motorfahrräder |
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Wer einen blauen Führerausweis besitzt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet diesen umzutauschen.
Jede Änderung im blauen Ausweis (Name, Adresse, Auflagenänderung sowie die Wiedererteilung nach einem Entzug) bedingt aber zwingend die Ausstellung eines FAK.
Für den Umtausch benötigt das Strassenverkehrsamt Ihres
Wohnkantons:
- den blauen Führerausweis im Original
- das Antragsformular inkl. einem farbigen Passfoto und Unterschrift
Wir empfehlen Ihnen, bis Sie den neuen Führerausweis erhalten,
keine Fahrten ins Ausland zu unternehmen.
Die Vorteile des Führerausweises im Kreditkartenformat:
- bei Reisen ins Ausland ist grundsätzlich kein internationaler
Führerschein notwendig
- Kategorienanpassung der EU
- Kreditkartenformat (praktisch, klein, lange Lebensdauer)
- Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
Der neue Führerausweis enthält keine Adresse. Bei einem
Kantonswechsel ist kein Umtausch mehr erforderlich.
Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im neuen
Wohnsitzkanton dennoch innerhalb von 14 Tagen zu melden.
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